Landtagswahl 2022
Wahlberechtigte
In Paragraf 16 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes steht, wer wählen darf:
- wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist,
- wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und
- wer seit mindestens dem 29. April 2022, eine Wohnung in der Nordrhein-Westfalen innehat oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält.
Der Wahlkreis 25 - Rhein-Sieg-Kreis I
Gewählt wird im Land Nordrhein-Westfalen - wie schon bei der letzten Wahl vor fünf Jahren - nach einem Mischsystem aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise mit etwa gleich großer Anzahl der Wahlberechtigten aufgeteilt. Much ist dem Wahlkreis 025 Rhein-Sieg-Kreis I, dem auch die Kommunen Eitorf, Hennef, Neunkirchen Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck angehören, zugeordnet. In Much werden rund 11.500 Personen zur Stimmabgabe bei der Landtagswahl berechtigt sein.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 gesucht!
Sie haben Interesse, einmal "hinter die Kulissen" zu schauen und bei der Durchführung der Landtagswahl zu helfen? Dann melden Sie sich unter wahlen oder bei Frau Gradascevic unter 02245 68-46. muchde
Für die Landtagswahl sind Wahlvorstände in den 14 Stimmbezirken im Gemeindegebiet zu berufen. In den Wahllokalen werden insgesamt rund 130 Personen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sorgen. Außerdem werden 6 Briefwahlvorstände gebildet, hierfür werden ebenfalls Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit und dass Sie 18 Jahre alt sind.
Die Wahlvorstände treffen sich morgens um 7.30 Uhr, besprechen den Tagesablauf und teilen die Einsatzzeiten ein. In der Regel wird ein Teil des Wahlvorstandes vormittags im Wahlbüro sein, der andere Teil nachmittags. Um 17.30 Uhr treffen sich dann wieder alle im Wahlraum um die Auszählung, die um 18 Uhr beginnt, vorzubereiten. Punkt 18 Uhr werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung von 50 €.
Die Briefwahlvorstände treffen sich um 14.30 Uhr und werden zunächst die abgebenen Wahlbriefe auf Gültigkeit prüfen und die Auszählung wird vorbereitet. Auch hier beginnt um 18 Uhr die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung von 40 €.
Landtagswahl in leichter Sprache
Die Landeswahlleitung hat eine Broschüre zur Landtagswahl 2022 in leichter Sprache herausgegeben und "online" gestellt. Diese kann hier heruntergelanden werden.

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?
Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Mit einem Wahlschein können Sie bei der Landtagswahl in jedem Wahllokal des Wahlbezirks wählen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrierefrei ist und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten.
Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein die Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben.
Wer durch Briefwahl oder innerhalb dieses Wahlkreises "25 - Rhein-Sieg-Kreis I" in einem anderen Stimmbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte eingetragenen Stimmbezirk wählen möchte, kann dies unter Angabe:
- des Namens,
- Vornamens,
- Geburtsdatums
- und der vollständigen Anschrift in Much (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift)
bis zum 11. Mai 2022, 24:00 Uhr wie folgt:
- Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages
- Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes, formlos
- oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden.
Die Postanschrift lautet:
Gemeinde Much
Wahlamt
Hauptstr. 57
53804 Much
Persönlich erreichen Sie das Briefwahlbüro bis zum 13. Mai 2022, 18 Uhr im 1. Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 19. Bei Vorlage eines Ausweisdokuments, wie der Personalausweis oder Reisepass, kann dort auch sofort gewählt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Das Briefwahlbüro hat ab dem 13. April 2022 während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet:
Montags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstags bis Donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr
Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Zusätzlich hat das Briefwahlbüro am 13.05.2022 von 14.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Das Briefwahlbüro befindet sich im 1. Obergeschoss des Rathauses, leider nicht barrierefrei. Sollten Sie die Treppen nicht laufen können, dann melden Sie sich an der Bürgerinformation und die Mitarbeiterinnen des Briefwahlbüros kommen zu Ihnen ins Erdgeschoss.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus nur mit "3G" und FFP2-Maske betreten werden kann. Sie haben aber die Möglichkeit, am Eingang Ihren ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte am Eingang abzugeben und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen umgehend per Post zugesandt.