Bebauungsplan

Ihr/e Ansprechpartner/in:TelefonE-Mail
Kemmerling, Kathrin02245 68-32

Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.


Im Gebiet der Gemeinde Much existieren insbesondere für die Hauptorte Much und Marienfeld zahlreiche Bebauungspläne mit unterschiedlichen Festsetzungen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Festsetzungen dann interessant, wenn es konkret darum geht, ein Grundstück zu bebauen bzw. bauliche Veränderungen auf dem Grundstück vorzunehmen.


Hier empfiehlt sich vorher ein Abstimmungsgespräch, am besten nach fernmündlicher Terminabsprache, mit dem Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen durchzuführen. Vieles, was nachher im Bauantragsverfahren Ärger bereitet, kann dann schon vorher ausgeräumt werden.


Bei Bedarf, z. B. zur Vorlage im Zusammenhang mit einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage, kann die planungsrechtliche Auskunft auch schriftlich gegen Gebühr erteilt werden. Dieser Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht umfasst die wichtigsten planungsrechtlichen Festsetzungen einschließlich Fotokopien eines ggfls. vorhandenen Bebauungsplanes, sowie Hinweise zu sonstigen Bestimmungen, die für die Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind.