Flächennutzungsplan
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Entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen.
Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan nur verwaltungsinterne Rechtswirkung. Die Gemeinde hat ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel dieser grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde liegt darin, die Gemeinde anzuhalten, ihre städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage einer in sich stimmigen Grundkonzeption für das Gemeindegebiet zu steuern.
Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt der Flächennutzungsplan ebenfalls keine unmittelbare Rechtswirkung. Nähere Auskünfte zum Flächennutzungsplan erteilt der Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen; eine Terminabsprache wird empfohlen.