Veranstaltungsgenehmigung

Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu verschiedene Erlaubnisse.

Zentraler Ansprechpartner dafür ist das Ordnungsamt. Es berät die Veranstalter über alle Anforderungen und gibt Auskunft über Auflagen sowie die notwendigen Unterlagen.
Sie können uns gerne kontaktieren. In einem Telefongespräch können offene Fragen leicht im Vorfeld geklärt werden.