Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert. Informationen hierzu erteilt auch das Auswärtige Amt.

Wenn Sie im Besitz eines Kinderreisepasses ohne Foto sind, so kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich ergänzt werden. Wurde ein Kinderpass für ein Kleinkind mit Foto ausgestellt, kann jederzeit ein aktuelles Foto nachträglich gegen eine Gebühr von 6,00 € eingefügt werden. Kinder unter sechs Jahren müssen den Pass nicht unterschreiben.

Die Vorsprache der Erziehungsberechtigten ist erforderlich!

Das Kind ist bei der Antragstellung vorzustellen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • ein Passfoto Geburtsurkunde, bei ausländischen Urkunden zusätzlich eine Übersetzung von einem staatlich anerkannten Übersetzer
  • Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind evtl. der bisherige Pass
  • Einverständniserklärung, falls ein Elterneil nicht anwesend ist

Allgemeine Gebühren-Informationen

Erst- und Neuausstellung: 13,00 €
Änderungen: 6,00 €

Allgemeine Rechtsgrundlagen

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