Kinderreisepass

Bitte beachten - Gesetzesänderung:

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Alternativ kann jederzeit ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

 

Allgemeine Rechtsgrundlagen

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