Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt.

Die Meldebestätigung beinhaltet lediglich, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten wie z. B. Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt.

Gebührenfrei sind Bescheinigungen:

  • Arbeitsamt
  • ARGE
  • Rentenangelegenheiten
  • Wohngeldangelegenheiten (Mietzuschuss)
  • Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse

 
An eine/n Beauftragte/n mit eigenem Personalausweis oder Pass sowie mit Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers kann die Meldebescheinigung ebenfalls erteilt werden.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Gebühren-Informationen

  • einfache Meldebescheinigung 9,00 €
  • erweiterte Meldebescheinigung 20,00 €