Meldebescheinigung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
---|---|---|
Schindler, Birgit | 02245 68-20 | |
Weißenberg, Edith | 02245 68-62 | |
Wendeler, Bettina | 02245 68-52 |
Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt.
Die Meldebestätigung beinhaltet lediglich, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten wie z. B. Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt.
Gebührenfrei sind Bescheinigungen:
- Arbeitsamt
- ARGE
- Rentenangelegenheiten
- Wohngeldangelegenheiten (Mietzuschuss)
- Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse
An eine/n Beauftragte/n mit eigenem Personalausweis oder Pass sowie mit Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers kann die Meldebescheinigung ebenfalls erteilt werden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht
Allgemeine Gebühren-Informationen
- einfache Meldebescheinigung 9,00 €
- erweiterte Meldebescheinigung 20,00 €