Gewerbeanzeigen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
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Ehrenstein, Lars | 02245 68-23 | |
Rothkegel, Melanie | 02245 68-72 |
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben (Gewerbliche Anzeigepflicht).
Zweck der An- und Ummeldung eines Gewerbes ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher sowie den der übrigen Gewerbetreibenden zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, Namensänderungen beziehungsweise Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibende sowie der Geschäftsführer, der hiesigen Dienststellen formlos mitzuteilen.
Mit diesen kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnelleren und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.
Eine Gewebeummeldung hat in jedem Fall
• bei Verlegung des Betriebes,
• bei Verlegung der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes
• und/oder Wechsel beziehungsweise Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
zu erfolgen.
Die Gewerbemeldungen können persönlich abgegeben, übersandt oder online gemeldet werden.
Online-Gewerbemeldung
Sie möchten Ihre Gewerbeanmeldung online einreichen? www.gewerbe.nrw
Notwendige Unterlagen
• Für die Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung:
Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragstellern) sowie Miet- bzw. Pachtvertrag
• Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
• Bei juristischen Personen (zusätzlich):
bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges, bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär GmbH benötigt
• Bei ausländischen juristischen Personen:
eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache
• Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben (zusätzlich):
Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung
• Für die Gewerbeabmeldung
Gültiger Personalausweis
Allgemeine Gebühren-Informationen
Gebühren für Gewerbeanmeldungen / -ummeldungen
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: 26,00 €
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: 33,00 €
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: 13,00 €
d) Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean- und -ummeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: 15,00 €