Gewerbeauskünfte

Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Gebühren-Informationen

je Auskunft 24,00 €

Allgemeine Rechtsgrundlagen