Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag bei der zuständigen Meldebehörde gestellt werden.

Der Antrag kann nur von Ihnen persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Passes gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person, telefonisch oder schriftlich ist nicht möglich!

Bei der Beantragung muss der Verwendungszweck angegeben werden.

Benötigen Sie eine Auskunft unmittelbar für eine Behörde, bei der ein Gewerbeerlaubnisantrag gestellt worden ist, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.

Die Bearbeitung dauert ca. 2 - 3 Wochen.

Notwendige Unterlagen

  • Terminvereinbarung
  • Personalausweis oder Reisepass zur Vorlage bei einer Behörde: deren genaue Anschrift

Allgemeine Gebühren-Informationen

13,00 €