Straßenbau

Für die Instandsetzung sowie den Neubau von gemeindlichen Straßen, Geh-, Wirschafts-, Wander, Reit- und Radwege ist das Tiefbauamt der Gemeinde Much zuständig.

Für die bauliche Herstellung von Verkehrsberuhigungen ist ein schriftlicher Antrag erforderlilch. Voraussetzungen hierfür ist eine durchgeführte Geschwindigkeitsmessung.

Genehmigungen für die Verrohrungen der Wegseitengräben und Bordsteinabsenkungen im Bereich der Eingänge und Zufahrten, Regenwasserleitungen und Durchlässe sind ebenfalls beim Tiefbauamt zu beantragen.