Ortslagenabgrenzungssatzung

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Die Gemeinde Much hat für eine Vielzahl von Außenorten eine sogenannte Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Satzung besteht meist lediglich aus einer Planzeichnung, die den Innen- vom Außenbereich trennt. Satzungen neueren Datums beinhalten dazu in der Regel noch textliche Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Pflanzgebote).

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit bestehende Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Baugesetzbuch zu erweitern oder Für Ortslagen ohne eine bestehende Satzung diese Aufzustellen

Im Innenbereich gelegene Grundstücke sind vom Grundsatz unter Einhaltung der in § 34 BauGB genannten Voraussetzungen planungsrechtlich bebaubar. Vor Einreichung des Bauantrages wird jedoch ein Bauberatungsgespräch zunächst bei der Gemeinde Much empfohlen.

Für eine planungsrechtliche Bauberatung* (wie die Bebaubarkeit dort aussieht) oder ob eine Erweiterung oder Neuaufstellung einer Satzung möglich ist, steht Ihnen der Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen gerne zur Verfügung.

Allgemeine Rechtsgrundlagen